Was muss in einer Quittung stehen? Pflichtangaben & rechtliche Grundlagen

Warum ist eine korrekte Quittung wichtig?

Eine Quittung ist die offizielle Empfangsbestätigung für eine geleistete Zahlung. Sie dient als Beweis dafür, dass ein bestimmter Betrag bezahlt wurde – und schützt damit sowohl den Zahlenden als auch den Empfänger. Ohne korrekte Quittung kann es im Streitfall schwierig werden, eine Zahlung nachzuweisen.

Pflichtangaben bei Quittungen bis 150 Euro

Bei Beträgen bis 150 Euro muss eine Quittung folgende Angaben enthalten: die Bezeichnung "Quittung", eine fortlaufende Quittungsnummer, den Namen und die Anschrift des Ausstellers, den Namen des Empfängers, Art und Menge der Artikel bzw. Art der Dienstleistung, den Umsatzsteuersatz, den Bruttobetrag in Ziffern und in Worten, den Ort und das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift oder den Stempel des Ausstellers.

Zusätzliche Pflichtangaben ab 150 Euro

Übersteigt der Quittungsbetrag 150 Euro, werden weitere Angaben erforderlich: die vollständige Anschrift des Empfängers, eine Rechnungsnummer, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Ausstellers sowie der Nettobetrag und der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag. Eine gute Quittungsvorlage sollte daher ausreichend Platz für alle diese Angaben bieten.

Betrag in Ziffern und Worten

Der gezahlte Betrag muss klar und eindeutig angegeben werden. Die doppelte Angabe – sowohl in Ziffern als auch ausgeschrieben in Worten – beugt Manipulationen vor und erhöht die Rechtssicherheit. Die Währung (z. B. EUR) sollte ebenfalls vermerkt sein.

Rechtliche Grundlagen nach BGB § 368

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 368 BGB die Pflicht zur Quittungserteilung. Dienstleister und Händler sind demnach verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine Quittung auszustellen. Der Kunde hat sogar das Recht, eine Zahlung zu verweigern, wenn die Ausstellung einer Quittung abgelehnt wird. Darüber hinaus gilt eine korrekt ausgestellte und unterschriebene Quittung als Vollmacht für das Einziehen der entsprechenden Forderung.

Unterschrift und Stempel

Die Unterschrift des Zahlungsempfängers macht die Quittung rechtsgültig. Ohne Unterschrift ist der Beleg nicht vollständig und hat im Streitfall eine deutlich geringere Beweiskraft. Ein Firmenstempel ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Professionalität und Glaubwürdigkeit des Dokuments.

Datum und Ort

Das Datum der Zahlung ist ein Pflichtbestandteil jeder Quittung. Der Ausstellungsort ist zwar nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen – er kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen relevant sein und erhöht die Nachvollziehbarkeit.

Professionelle Gestaltung: Logo & Firmenvordruck

Eine Quittung darf mit dem eigenen Firmenlogo versehen werden. Auch ein vorgedruckter Briefkopf im Bereich des Quittungsstellers ist erlaubt und üblich. Das verleiht dem Beleg ein professionelles Erscheinungsbild und stärkt das Vertrauen beim Empfänger. Unser Generator unterstützt den Logo-Upload direkt in der Vorlage.

Quittung als Beweismittel

Die Quittung dient in erster Linie der Beweisführung bei Zahlungen. Sie belegt, dass eine bestimmte Summe für einen bestimmten Zweck übergeben wurde. Über diese Beweisfunktion hinaus hat die Quittung keine weitergehende rechtliche Wirkung – sie ersetzt beispielsweise keine Rechnung im steuerrechtlichen Sinne.

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